Ratgeber Beitrag im Wohnen.de MagazinCheckliste:
Auf was man bei Mietwohnungen zu achten hat

 


Der Umzug und seine Tücken

Checkliste Mietwohnungen: Worauf Sie beim Mieten von Wohnungen achten solltenJeder, der kein Haus oder keine Eigentumswohnung besitzt, muss wohl mehrere Male im Leben umziehen. Solche Umzüge sind mit Arbeit und Formalitäten verbunden und es gibt immer einiges zu beachten.

Wir von Wohnen.de bieten Ihnen Informationen zum Thema Mietwohnungen an, um Ihnen den Umzug und die ideale Gestaltung des Mietvertrags zu erleichtern.

Wer eine neue Mietwohnung gesucht und bereits gefunden hat, sollte zunächst den alten Mietvertrag gründlich prüfen:

  • Wieviele Monate beträgt die Kündigungsfrist und welche Reparaturen und Verschönerungsarbeiten müssen Sie als Mieter selbst übernehmen?
  • Kann die alte Wohnung eventuell an einen Nachmieter übergeben werden, um unnötige Kosten einzusparen?
  • Und welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um eine reibungslose Rückzahlung der Kaution abzusichern?

All dieses sollte vor der Unterschrift eines neuen Mietvertrags schon abgeklärt sein.

Idealerweise zieht man nahtlos von einer in die andere Wohnung um, aber manchmal klappt das auch nicht. Dann muss man damit rechnen, für einen Monat zwei Mieten zu zahlen. Überhaupt kosten Umzüge immer Geld und man sollte eine gewisse Summe von vorn herein einplanen und zur Verfügung haben. Auch zu beschaffende neue Möbel müssen bezahlt oder finanziert werden.


Worauf beim Mietvertrag zu achten ist

Vor der Kündigung des alten Mietvertrags und der Unterschrift unter den neuen sollte der Mieter die neue Wohnung gründlich inspizieren: Sind die Fenster dicht, funktionieren alle Armaturen und ist die Wohnung schimmelfrei?

Es muss in einem eventuellen Zusatzvertrag schriftlich festgelegt werden, wer noch anstehende Arbeiten übernimmt und offensichtliche Mängel beseitigt.

Der eigentliche Mietvertrag sollte ganz klar die Rechte und Pflichten des Mieters, aber auch die des Vermieters definieren. Die Kaltmiete und monatliche Nebenkosten müssen schriftlich und plausibel dargelegt sein.

Hat man Haustiere, sollte man mit dem Vermieter von vorn herein darüber sprechen. Die Erlaubnis über Hunde- und Katzenhaltung kann der Vermieter nach eigenem Gutdünken erteilen. Bekommt man diese Erlaubnis, so sollte man sich diese unbedingt schriftlich geben lassen.

Dem Mietvertrag liegt auch meist eine Hausordnung bei, die nach der geleisteten Unterschrift zu befolgen ist, soweit sie nicht gegen geltendes Recht und Treu und Glauben verstößt.

Hat der neue Mieter eine Kaution zu stellen, so beläuft sich diese üblicherweise auf zwei bis drei Monatsmieten. Der Vermieter darf über dieses Geld niemals verfügen und muss dem Mieter unaufgefordert einen Nachweis zukommen lassen, wie er dieses Geld angelegt hat. Erwirtschaftete Zinsen einer Kaution gehören alleine dem Mieter. Die Kaution samt angefallener Zinsen ist bei Kündigung, nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung, dem Mieter zeitnah zurück zu zahlen.


Makler oder Mietkauf?

Wer eine Wohnung über einen Makler sucht, muss auch noch zusätzlich die Courtage, also die Vermittlungsprovision bezahlen. Für Vermieter sind die Dienste des Maklers in der Regel kostenfrei.

Man kann eine Wohnung auch bei einer gemeinnützigen Genossenschaft mieten. In diesem Fall zahlt man anstelle von Kaution und Vermittlungsgebühren die Kosten für Anteilscheine. Diese sind, zu Beginn des Mietverhältnisses, neben der eigentlichen Monatsmiete zu entrichten.

Eine weitere Möglichkeit wäre ein Mietkauf einer Wohnung. Hier zahlt man keine Miete mehr, sondern trägt den Kredit zum Erwerb der Wohnung in mietähnlichen Raten ab.


Vermieter und Mieter

Viele Mietverhältnisse enden leider immer öfter vor einem Gericht. Nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter haben manchmal allen Grund, zu klagen. Immer mehr Vermieter müssen vor den Kadi, weil ihre Mieter säumige Mietzahlungen nicht leisten können oder wollen. Auch zerstörte und mit Müll unbewohnbar gemachte Wohnungen sind leider keine Seltenheit mehr. Insbesondere Vermieter, welche die Mieten dringend benötigen, um eigenen finanziellen Verpflichtungen bei der Bank nachzukommen, sehen sich durch solche Mietnomaden in den Ruin getrieben.

Aber idealerweise bekommt der Vermieter einen guten Mieter und umgekehrt. Offene Fragen regelt man vorab und bezüglich ausstehender Reparaturen kommt der Vermieter seinem neuen Mieter oftmals mit dem Erlass der ersten Monatsmiete entgegen. Ist viel zu reparieren, kann der neue Mieter, sofern er ein guter Handwerker ist, auch über die Bereitstellung von Material mit dem Vermieter sprechen und eventuell sogar für mehrere Monate mietfrei wohnen.


Miete zahlen durch Arbeit

Auch ältere Menschen, die über ein Eigenheim verfügen, suchen oft einen neuen Mieter. Aber sie verlangen keine Miete, sondern brauchen Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege. Gerade für Mütter, die nicht oder noch nicht wieder arbeiten gehen können, bietet sich hier eine interessante Alternative zur teuer bezahlten Mietwohnung. Das ist eine ideale Lösung für beide Parteien, allerdings sollten auch bei dieser Variante alle Fragen und Konditionen schriftlich geregelt werden, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen.


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