Wohnungsbauprämie

Es ist ja nicht so, dass in Deutschland jeder nur zur Kasse gebeten wird. Der Eine oder Andere hat auch die Möflichkeit sich Geld vom Staat etwas zurückzuholen. Bürger mit einem niedrigen Einkommen ist es möglich, eine Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?
In der Basis wird eine Wohnungsbauprämie von 8,8 % gezahlt, die sich aus den Beträgen ergibt, welche auf dem Bausparkonto eingezahlt werden. Natürlich mit Einschränkungen! Antragsteller einer Wohnungsbauprämie dürfen nicht mehr als 25.600 Euro verdienen und als Ehepaar höchstens 51.200 Euro brutto im Jahr. Es gibt sicherlich viele, die weniger verdienen, aber auch viele, die sich „Sparen“ gar nicht erlauben können. Deshalb dürfen auch keine Ersparnisse in den Bausparverträgen vorkommen, wenn begleitendes Harz IV oder ähnliches beantragt wurde.

Was erhält der Sparer an Wohnungsbauprämie?
Für die Dauer von maximal 10 Jahren erhält der Sparer pro Jahr 512 Euro, Verheiratete 1.024 Euro. Wird die Wohnungsbauprämie beim Finanzamt beantragt, erfolgt die Überweisung auch direkt von dort auf das Bausparkonto des Sparers. Es wird bei dem Einkommen nicht der volle Bruttoverdienst berechnet, sondern nur das zu versteuernde Einkommen. Vom Bruttogehalt können noch die Betriebsausgaben und Werbungskosten abgezogen werden. Der jährliche Sparbetrag muss aber mindestens 512 Euro erreichen. Nach 10 Jahren ist Ende der Prämienzahlung vom Finanzamt.

Tipp:
Die Wohnungsbauprämie muss jedes Jahr neu beantragt werden. Der Antrag wird in der Regel von den Bausparkassen rechtzeitig verschickt. Der Antrag muss weder schriftlich, noch online bei einer Behörde gestellt werden, dafür sind die Banken zuständig, bei denen der Sparvertrag abgeschlossen wird. Sind die Vorraussetzungen für eine Wohnungsbauprämie erfüllt, fehlt nur noch die Bank der gewünschten Bank.