Förderung in Bund und Ländern

foerderungVor allem bei Maßnahmen zur energetischen Verbesserung eines Hauses oder einer Wohnung gibt es eine Reihe von Förderprogrammen vom Staat. – Diese finanzielle Unterstützung gibt es in verschiedenen Formen: So werden zinsverbilligte Darlehen aber auch richtige Zuschüsse angeboten. Für die Förderung kommen grundsätzlich Eigentümer in Frage. Bei einigen Programmen sind jedoch auch Pächter und Mieter förderungsberechtigt.

Ein wichtiger Ansprechpartner dabei ist die KfW Förderbank, die sich um die Programme „Ökologisch Bauen“, „Wohnraum modernisieren“, „CO2-Gebäudesanierung“ und „Solarstromerzeugung“ des Bundes kümmert. Einige dieser Programme können auch kombiniert werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: Bafa) ist für das „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien“ ebenfalls vom Bund verantwortlich. Dabei werden Solarkollektoranlagen (Errichtung und Erweiterung) und Anlagen für die Verbrennung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholz) für die thermische Nutzung gefördert. Daneben kümmert sich die Bafa auch um das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, wobei Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen förderberechtigt sind.

Der Bund fördert weiterhin durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: EEG) Betreiber von Anlagen zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien. Zuständig dafür ist das Bundesumweltministerium in Berlin. Zudem bieten sehr viele Bundesländer eigene Förderprogramme an. – Beispielsweise ist in Baden-Württemberg dafür das Umweltministerium Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart ein Ansprechpartner. In Nordrhein-Westfalen steht die Energieagentur NRW für Fragen zu Förderprogrammen zur Verfügung