Recht und Ordnung im Winter: Wichtige Urteile für Mieter und Immobilienbesitzer

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Bereits zweimal haben wir Ihnen in diesem Jahr in unseren News interessante und wichtige Urteile für Mieter und Besitzer von Immobilien vorgestellt:


Urteile Weihnachten und Winter - Recht und Ordnung für Mieter und ImmobilienbesitzerAuch heute wollen wir uns wieder mit der Thematik Recht und Ordnung befassen, wobei der Winter und das Weihnachtsfest im Zentrum unserer Aufmerksamkeit stehen. Die meisten der gesammelten Urteile beziehen sich auf Mieter oder Wohnungseigentümer bzw. Immobilienbesitzer.

Analog zu unserem letzten Artikel zu den Herbst-Urteilen haben wir uns auch bei den Winter-Urteilen für eine Aufstellung anhand von Fragen entschieden. – Wie gehabt, folgen dabei Themen mit inhaltlichem Zusammenhang direkt aufeinander in der Liste.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und einen geruhsamen Übergang vom eher „rotzigen“ Herbst zum Winter.


Inhaltsverzeichnis

Spezial: Recht rund um Weihnachten

Wer ist zur Entfernung von Eis und Schnee auf Gehwegen und in Eingangsbereichen verpflichtet?

Wer muss Gehweg Bürgersteig von Schnee räumen?Neben Wohnungs- bzw. Gebäudeeigentümern sind auch Mieter zum Streu- und Räumdienst verpflichtet, wenn dieses ausdrücklich im Mietvertrag so geregelt ist. Dabei gilt, dass einmalige Räumen / Streuen pro Tag in der Regel nicht ausreichend ist. Wenn man tagsüber arbeiten muss oder für eine längere Zeit verreist, muss man sich um eine entsprechende Vertretung kümmern, die den Gehweg in regelmäßigen Abständen räumt und streut. | Oberlandesgericht Frankfurt – Aktenzeichen 16 U 123/87

Es reicht übrigens nicht aus, wenn lediglich in der Hausordnung vermerkt ist, dass eine Räumverpflichtung für Mieter besteht. Derartiges muss im Mietvertrag stehen. | Amtsgericht Köln – Aktenzeichen 210 C 107/10

Wer als Mieter aufgrund von Alter oder Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Winterdienst Pflichten nachzukommen, der muss davon entbunden werden. | Amtsgericht Hamburg – Aktenzeichen 48 C 475/10

Bei Dauerschneefall ist es übrigens nicht erforderlich, den Gehweg fortlaufend zu fegen. Sobald der Schneefall nachlässt und nur noch wenige Flocken oder gar keine mehr fallen, sollte man aber zum Besen oder zur Schaufel greifen. | Oberlandesgericht Celle – Aktenzeichen 9 U 220/03


Um welche Uhrzeit muss ich den Gehweg von Schnee und Eis befreit haben?

In der Regel gilt, dass der Gehweg nicht vor 7 Uhr von Schnee geräumt oder Eis befreit werden muss. Man geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass erst ab 7 Uhr morgens vermehrt mit Passanten zu rechnen ist. Ist dem Eigentürmer allerdings bekannt, dass sein Grundstück regelmäßig bereits früher als 7 Uhr von Fußgängern betreten wird, kann er auch für Unfälle haftbar gemacht werden, die sich vor 7 Uhr morgens ereignen, weil er seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist. | Oberlandesgericht Koblenz – Aktenzeichen 5 U 1479/14

Räumpflicht besteht generell zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen kann das morgendliche Räumen auch schon mal später so gegen 8:00 Uhr oder 9:00 Uhr beginnen. An Orten, wo viel Publikumsverkehr herrscht (z.B. vor Kinos oder Restaurants) muss auch später am Abend (auch noch nach 22:00 Uhr) geräumt werden. | Bundesgerichtshof – Aktenzeichen VI ZR 125/83

Wenn zu erwarten ist, dass es während der Nacht zur Glatteisbildung kommt, ist man allerdings verpflichtet, vorbeugend zu handeln bzw. zu streuen. | Oberlandesgericht Frankfurt – Aktenzeichen 21 U 38/03


Muss der Gehweg eigentlich vollständig geräumt werden?

Eine vollständige Räumung des Gehweges von Schnee und Eis ist gemäß Bundesgerichtshof nicht erforderlich. Es reicht aus, einen rutschfesten Durchgang mit einer Mindestbreite von 100 cm bis 120 cm (mancherorts auch 150 cm) auf dem Bürgersteig zu schaffen, wo zwei Personen ohne Probleme aneinander vorbeigehen können. – Aktenzeichen III ZR 8/03 | Aktenzeichen VIII ZR 255/16


Kann man einen beauftragten Räumdienst steuerlich absetzen?

Ja, die Beauftragung eines Räumdienstes im Winter ist steuerlich im Rahmen „haushaltsnaher Dienstleistungen“ abzusetzen. | Finanzgericht Berlin Brandenburg – Aktenzeichen 13 K 13287/10


Wie oft muss die Gemeinde Schnee räumen?

Wie oft muss die Gemeinde Schnee räumen?Über die Häufigkeit in der eine Gemeinde für schneefreie und eisfreie Gehwege zu sorgen hat, gibt es viele unterschiedliche Ansichten. Das Oberlandesgericht München urteilte beispielsweise, dass es ausreichend ist, wenn die Gemeinde zweimal am Tag räumt. Kommt eine Fußgängerin trotz zweimaliger Räumung durch die Gemeinde auf dem mit frischem Schnee bedeckten Gehweg zu Fall, hat diese keinen Schadenersatzanspruch. – Aktenzeichen 1 U 2931/12

Unbefestigte Waldwege und Feldwege müssen im Winter übrigens nicht vollständig geräumt und gestreut werden, urteilte das Landgercht Coburg. Wer ausrutscht und sich dabei verletzt, hat also Pech gehabt und keinen Anspruch auf Schadenersatz. – Aktenzeichen 24 O 15/19


Wer muss sich um die Beseitigung von Eiszapfen am Haus kümmern?

Wer muss Eiszapfen am Haus entfernen?Bilden sich am Haus Eiszapfen, so geht von diesen eine Gefahr aus, da sie herabfallen und Passanten verletzen können. Für die Beseitigung der Eiszapfen ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Ist das Objekt allerdings vermietet, dann kann der Vermieter auch den Mieter mit der Beseitigung der Eiszapfen „betrauen“, wenn er diesem im Mietvertrag sämtliche Verkehrssicherungspflichten überträgt. Dieses geht allerdings nur bei Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern. Handelt es sich beim Mietobjekt um ein Mehrfamilienhaus muss ich der Vermieter selbst um die Eiszapfen kümmern und haftet im Zweifelsfall auch, wenn es zu Schäden durch vom Haus herabfallende Eiszapfen kommt. | Amtsgericht München – Aktenzeichen 433 C 19170/11


Muss ich als Mieter im Winter Bäume und Sträucher im Garten schneiden?

Grundsätzlich ist derjenige, der Haus oder Wohnung mit Garten angemietet hat, auch für die entsprechende Pflege der Grünfläche verantwortlich. Der ggf. im Winter erforderliche Baum- und Strauchschnitt ist allerdings hiervon ausgenommen und obliegt dem Vermieter. | Amtsgericht Würzburg – Aktenzeichen 13 C 779/17


Was ist, wenn im Winter die Heizung in der Mietwohnung ausfällt?

Im Winter muss die Heizung in der Mietwohnung funktionierenDer Vemieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Temperatur in der vermieteten Wohnung im Winter nicht unter 18 °C fällt. Kommt es in der Nacht zu einer kompletten Abschaltung der Heizungsanlage oder heizt diese nur bis auf 5 °C auf, so stellt dieses einen erheblichen Mangel dar. | Landgericht Wuppertal – Aktenzeichen 16 S 46/10

Das Amtsgericht Köln wird noch konkreter und legt fest, dass der Vermieter die Heizungsanlage von Oktober bis April so einstellen muss, dass in den Haupträumen der Wohnung eine Beheizung von 20 °C bis 22 °C möglich ist. Nebenräume sollen sich auf Raumtemperaturen zwischen 18 °C bis 20°C aufheizen lassen. Laut Gericht soll sich die Wärme in den einzelnen Räumen der Wohnung regulieren lassen. In der Nacht darf es zwar kälter in der Wohnung sein, aber ein Abschalten der Heizung ist nicht zulässig, wenn die Temperatur dadurch auf unter 17 °C sinkt. – Aktenzeichen 201 C 481/10

Fällt die Heizung im Mietobjekt am Wochenende aus und der Vermieter ist nicht zu erreichen, so ist der Mieter berechtigt, eigenmächtig einen Handwerker für die Reparatur anzurufen. Die Kosten für die Reparatur sind dann trotzdem vom Vermieter zu tragen. | Amtgericht Münster – Aktenzeichen 4 C 2725/09


Muss ich als Mieter meine Wohnung auch im Urlaub heizen?

Als Mieter hat man auch bei längerer Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass die Räume der angemieteten Wohnung nicht komplett auskühlen. | Landgericht Hagen – Aktenzeichen 10 S 163/07



Spezial: Recht rund um Weihnachten


Ist es erlaubt, sich seinen Weihnachtsbaum einfach aus dem Wald zu holen?

Wo kämen wir hin, wenn sich jeder einfach seinen Weihnachtbaum irgendwo im Wald nach bestem Wissen und Gewissen schlagen würde?! – Damit geben wir auch gleich die Antwort: Nein, man darf nicht einfach mit der Säge in den nächsten Wald marschieren und sich seine Tanne oder Fichte selbst sägen.

Jeder Wald hat auch einen Eigentümer. Wer sich also einen Weihnachtsbaum aus einem Wald holen will, muss vorab die Erlaubnis dazu beim Waldeigentümer einholen. Das Forstamt gibt Auskunft darüber. wem Grundstück und der daraufbefindliche Wald gehören.


Darf die Weihnachtsbeleuchtung im Haus rund um die Uhr eingeschaltet sein?

In Deutschland gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr die Nachtruhe. Dieser aus dem Lärmschutzgesetz stammende Begriff soll sich jedoch auch auf Beleuchtungen wie die Weihnachtsbeleuchtung beziehen. Während der Nacht sollten dementsprechend leuchtende Deko-Sterne, Lichterketten & Co. in den Fenstern ausgeschaltet sein. Dieses gilt natürlich vor allem dann, wenn sich Dritte z. B. Mitmieter oder Nachbarn durch die später am Abend noch leuchtende Weihnachtsbeleuchtung gestört fühlen.


Kann der Vermieter mir eine weihnachtliche Außendekoration verbieten?

Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin ist das Schmücken der Mietwohnung von außen erlaubt, weil es hierzulande gängig ist, in der Vorweihnachtszeit, zu Weihnachten und nach Weihnachten Fenster, Türen Balkone und Co. mit Lichterketten u.ä. Lichtelementen zu schmücken. Dem Urteil war vorangegangen, dass ein Vermieter seinem Mieter aufgrund der Weihnachtsdekoration den Mietvertrag gekündigt hatte. – Aktenzeichen 65 S 390/09


Können Mitmieter verlangen, dass ich meine Weihnachtsdekoration an der Wohnungstür abnehme?

Nein. Im vorliegenden Fall hatten Mitmieter einfach keinen Gefallen am bunten Adventskranz finden können und wollten erreichen, dass dieser von der Wohnungstür verschwinden muss. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied jedoch zugunsten der Weihnachtsdekoration. – Aktenzeichen 25 T 500/98


Ist es erlaubt, das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit weihnachtlichen Düften einzusprühen?

Duftkerzen und Raumsprays mit weihnachtlichen Aromawelten erfreuen sich einer hohen Beliebtheit. Da die Düfte aber nicht jedermanns Sache sind und es so dann auch zu einer Beeinträchtigung des Zusammenlebens aller Bewohner eines Mietshauses kommt, sollte man Duftsprays und Co. nicht im Treppenhaus verwenden. | Oberlandesgericht Düsseldorf – Aktenzeichen 3 WX 98/03


Wer zahlt den Feuerwehreinsatz, wenn Gesteck, Adventskranz oder Weihnachtsbaum Feuer fangen? Und muss die Versicherung zahlen?

Wer zahlt, wenn Weihnachtsbaum oder Adventskranz in Brand geraten?Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten für einen Feuerwehreinsatz von der Kommune getragen werden, wenn die Feuerwehr aufgrund einer echten Notlage gerufen wurde. Wird ein Brand allerdings grob fahrlässig versacht, kann es unter Umständen sein, dass der Verursacher selbst für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommen muss. Gerät aber beispielsweise der Weihnachtsbaum in Flammen, während man kurzzeitig den Raum verlassen hat, um z.B. nach dem Essen in der Küche zu schauen, so erfüllt dieses normalerweise noch nicht den Sachverhalt einer groben Fahrlässigkeit.

Übrigens entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf auch, dass ein Pärchen nicht grob fahrlässig handelte, als es übermannt von körperlicher Leidenschaft im Schlafzimmer dem Liebesspiel nachging und darüber den im Wohnzimmer brennenden Adventskranz vergaß. Den durch das Feuer verursachten Schaden wollte der Versicherer aufgrund seiner Meinung nach vorliegender grober Fahrlässigkeit nicht regulieren. – Aktenzeichen 4 U 182/98

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zudem, dass eine Mieterin, die zunächst zur Toilette musste, dann von einem Klingeln an die Haustür „gerufen“ wurde und dabei die Wohnungstüre nur anlehnte, nicht grob fahrlässig handelte. – In der Wohnung brannten drei Kerzen auf dem Adventskranz.Die angelehnte Wohnungstür war ins Schloss gefallen. Die Frau hatte keinen Schlüssel und musste auf ihren Ersatzschlüssel warten. In der Zeit hatte die Kerzen des Adventskranzes einen Wohnungsbrand und damit eienn Schaden von ca. 22.000,00 € verursacht. – Aktenzeichen 7 S 4333/01

Auch die Eltern eines fünfjährigen Jungen handelten laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht grob fahrlässig, als sie dem Kind eine Wunderkerze gaben, dieses die Wunderkerze so hin- und herschwenkte, dass der Weihnachtsbaum Feuer fing und so einen Wohnungsbrand nach sich zog. Dieses hing damit zusammen, dass laut Verpackung der Wunderkerzen „die Abgabe an Personen unter 18 Jahren erlaubt“ ist und die Eltern nicht damit rechnen konnten, dass der Weihnachtsbaum durch eine angezündete Wunderkerze explosionsartig in Brand gesetzt werden kann. – Aktenzeichen 3 U 104/05


Muss man an Heiligabend besonders ruhig sein?

Heiligabend gehört wie Silvester zu den regulären Werktagen, wenn dieser nicht gerade auf einen Sonntag fällt. Dieses bedeutet, nicht nur, dass an Heiligabend meist noch bis mindestens zur Mittagszeit eingekauft werden kann, sondern auch, dass die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Lautstärke für Heiligabend (und Silvester) denen herkömmlicher Werktage entsprechend. In der Regel bedeutet dieses, dass am Heiligabend Musik, Gespräche & Co. ab 22:00 Uhr auf Zimmerlautstärke runterreguliert werden sollten.


Kann ich Geschenkpapier und Verpackungen für eine spätere Entsorgung vor der Wohnungstür im Mehrfamilienhaus zwischenlagern?

Im Mehrfamilienhaus sind die Treppenhäuser wichtige Flucht- und Rettungswege. Aus diesem Grund dürfen Mieter die Flächen im Treppenhaus inklusive dem Bereich vor der Wohnungseingangstür nicht als Zwischenlager für Altpapier oder sonstigen Müll nutzen.


Wann und wie entsorge ich meinen Weihnachtsbaum?

Wie kann ich meinen Weihnachtsbaum entsorgen?In vielen Kommunen in Deutschland gibt es im Januar Abholtermine für Weihnachtsbäume. Teilweise werden diese Services auch durch die örtliche Feuerwehr oder Landjugend organisiert. Bis zum Abholtermin kann der alte Weihnachtsbaum im Garten oder auf dem Balkon gelagert werden, damit er nicht alle Nadeln in der Wohnung verteilt.

Wer über die Möglichkeit verfügt, kann seinen Weihnachtsbaum auch klein sägen und über die Biotonne mit der regulären Müllabfuhr entsorgen.

Den Weihnachtsbaum einfach an die Straße zu legen, auch wenn keine Weihnachtsbaumabholung angekündigt ist, ist nicht erlaubt.

Lesen Sie hierzu im Magazin auch: Weihnachtsbaumentsorgung leicht gemacht