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Entsorgungshinweise
Allgemein

Unsere Umwelt liegt uns am Herzen. Wir bitten daher unsere Kunden auf eine umweltbewusste Entsorgung unserer Produkte und Verpackungen zu achten.

Batteriegesetz (BattG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Mit den untenstehenden Informationen kommen wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unserer Informationspflicht nach dem ElektroG nach:

Dieses Symbol auf dem Gerät, sowie auf seiner Verpackung und auf Begleitdokumenten zum Kauf (z.B. Gebrauchsanweisung), weist auf folgendes hin: Alte Elektro- sowie Elektronikgeräte sind nach § 10 ElektroG getrennt von unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll zu entsorgen. Sie als Endverbraucher sind daher verpflichtet, Ihre alten Elektro- und Elektronikgerate an einer zugelassenen Abgabestelle abzugeben. Diese Sammelstellen sind zum Beispiel der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde und bieten eine kostenfreie Entsorgung an. Bitte beachten Sie, dass die Batterien sowie Akkus (soweit diese zerstörungsfrei vom Altgerät entnommen werden können) gesondert abgeben müssen. 

Batteriegesetz (BattG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Mit den untenstehenden Informationen kommen wir als Vertreiber von verbauten Batterien und Akkumulatoren unserer Informationspflicht nach dem BattG nach:
Dieses Symbol auf der Batterie oder dem Akkumulator, sowie auf der Verpackung und auf Begleitdokumenten zum Kauf (z.B. Gebrauchsanweisung), weist auf folgendes hin: Altbatterien und Altakkumulatoren sind getrennt von unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll zu entsorgen. 

Des Weiteren geben folgende Symbole Informationen zum Inhalt der Batterie/des Akkumulators:
Cd = enthält Cadmium
Hg = enthält Quecksilber
Pb = enthält Blei
Sie als Endverbraucher sind daher verpflichtet, Ihre Altbatterien und Altakkumulatoren an einer zugelassenen Abgabestelle abzugeben. Diese Sammelstellen sind zum Beispiel der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder Abgabestellen in Bau- und Supermärkten und bieten eine kostenfreie und sortenunabhängige Entsorgung an. 

Entsorgung von Leuchtmitteln

(Kompakt-) Leuchtstofflampen/röhren, Halogenlampen, LEDs und Energiesparlampen sind getrennt von unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll zu entsorgen. Sie als Endverbraucher sind daher verpflichtet, diese Leuchtmittel an einer zugelassenen Abgabestelle abzugeben. Diese Sammelstellen sind zum Beispiel der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder Abgabestellen in Bau- und Supermärkten und bieten eine kostenfreie und sortenunabhängige Entsorgung an. Halogenlampen sowie Glühbirnen können Sie hingegen in Ihrem Hausmüll entsorgen.