Welche Versicherungen sind sinnvoll für das Eigenheim?

© Robert Kneschke - Fotolia.com

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Um sein Eigenheim richtig abzusichern, sollte jeder Hausbesitzer wissen, welche Versicherungen es in diesem Bereich gibt – und welche Bedeutung sie für seine jeweiligen Bedürfnisse haben. Denn mit Versicherungen für das Eigenheim ist es genauso, wie mit jeder anderen Art von Versicherungspolicen: Im Idealfall muss man sie niemals in Anspruch nehmen, aber sie sind dringend empfehlenswert, um die möglichen Risiken, die dem Wohneigentum drohen, abzusichern.

Entsprechend der Art der Risiken sind die verschiedenen Versicherungen für das Eigenheim gestaltet. Deshalb gibt es einerseits kurzfristige Absicherungen – nämlich beim Bau des Hauses -, sowie langfristige Versicherungen nach Fertigstellung des Eigenheims.

Versicherungstypen für Eigenheime:

– Bauherren-Haftpflichtversicherung
– Privathaftpflichtversicherung
– Bauleistungsversicherung
– Feuerrohbauversicherung
– Wohngebäudeversicherung
– Elementarschadenversicherung
– Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung
– Hausratversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Lebensversicherung
– Restschuldversicherung
– Berufsunfähigkeitsversicherung

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist kurzfristig angelegt – auf die Zeit des Hausbaus. Sie sichert den Bauherrn, der trotz Beauftragung von Handwerkern, Generalauftragnehmern und Architekten am Ende immer für alles haftbar ist, was im Rahmen des Bauprojektes passiert, beispielsweise gegen die Folgen von Unfällen am Bau ab. Denn diese können schnell sehr ernst werden – und teuer. Sobald nämlich nicht nur Sachwerte beschädigt werden, sondern auch Personen zu Schaden kommen, können Schadenersatzansprüche durch Bau-Unfälle aufkommen, die bis in die Millionen reichen. Neben den Behandlungs- und Arztkosten entstehen hierbei die größten Aufwände für die Kompensation von Verdienstausfällen und Schmerzensgeldzahlungen. Letzteres kann sogar bis zu einer lebenslang an den Betroffenen zu zahlenden Rente gehen. Da im Rahmen eines Bauprojektes zahlreiche Personen auf der Baustelle beschäftigt sind und durch die Vorgänge auf der Baustelle die Unfallgefahr durchaus signifikant ist, sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung unbedingt vor Baubeginn und für die Dauer des Hausbaus abgeschlossen werden. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich dabei nach der Projektgröße beziehungsweise der Bausumme beim Eigenheimbau. Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich dabei kaum – die Beiträge jedoch teilweise erheblich, weshalb es sich lohnt, mehrere Angebote einzuholen und vorab zu vergleichen.

Privathaftpflichtversicherung

Beim Um- oder Ausbau eines bestehenden Eigenheims ist es hingegen nicht notwendig, eine eigene Haftpflicht für die Bauphase abzuschließen, da diese Maßnahmen in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten sind. Ein Blick in die Police der Privathaftpflichtversicherung empfiehlt sich jedoch im Vorfeld, um auf Nummer sicher zu gehen, auch bei kleineren Bauvorhaben abgesichert zu sein. Eine Privathaftpflichtversicherung gehört ohnehin zu den elementaren Versicherungen, so dass ein Hausbesitzer diese auch aus anderen Gründen als dem Schutz seines Eigenheims haben sollte.

Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung

Auch diese Versicherungen sind für die Bauphase konzipiert – sie decken nicht die Schäden an fremden Personen oder Gegenständen ab, sondern am eigenen Besitz. Mit der Bauleistungsversicherung sichert sich der Bauherr beispielsweise gegen Sturmschäden am Rohbau oder auch den Diebstahl von bereits im Haus installierten Gegenständen, wie Sanitäranlagen und ähnliches, ab. Was sich allerdings nicht versichern lässt, ist der Diebstahl von Baumaterialien, die auf der Baustelle lagern. Die Bauleistungsversicherung hat ebenfalls ihre Grenzen: Sie versichert das Eigenheim nicht gegen Brand-, Blitzschlag- und Explosionsschäden. Hier übernimmt die so genannte Feuerrohbauversicherung. Allerdings muss diese Versicherung gar nicht unbedingt einzeln abgeschlossen werden: Wer bereits zu Baubeginn eine nach Fertigstellung sowieso unbedingt benötigte Wohngebäudeversicherung abschließt, hat die Feuerrohbauversicherung in der Regel bereits integriert.

Wohngebäudeversicherung

Um ein bestehendes beziehungsweise fertig erbautes Eigenheim gegen elementare Risiken abzusichern, kommt eigentlich kein Hauseigentümer an einer Wohngebäudeversicherung vorbei. Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird aus dem Wert der Immobilie sowie der geografischen Lage des Eigenheims berechnet – und ist natürlich von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Deshalb empfiehlt es sich, vor Abschluss einer solchen langfristigen Versicherung genau zu vergleichen, um den für die eigenen Bedürfnisse und die individuellen Rahmenbedingungen idealsten Anbieter zu finden. Dabei lohnt es sich, genau hin zu schauen. Denn es gibt sowohl Wohngebäudeversicherungen, die einzelne Schadensrisiken abdecken, wie auch die so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung, die mehrere mögliche Schäden abdeckt.

Die Laufzeit einer Wohngebäudeversicherung ist in der Regel auf ein Jahr angelegt und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungszeit gekündigt wird. Dies ist besonders wichtig zu wissen, wenn es um den Kauf einer Immobilie geht: Die darauf bereits bestehende Versicherung muss vom neuen Besitzer entweder gekündigt werden, oder kann weiter gezahlt und genutzt werden. Da ältere Immobilien in der Regel Altverträge für Wohngebäudeversicherungen mitbringen, lohnt sich der Vergleich. Denn alte Verträge sind oftmals kostengünstiger beziehungsweise umfassen höhere Leistungen im Schadensfall oder decken mehr Schadensfälle für eine geringere Gebühr ab, als neue Policen.

Elementarschadenversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung

Da eine Wohngebäudeversicherung nicht alle Schäden umfasst, die durch Naturgewalten entstehen, ist darüber hinaus der Abschluss einer Elementarschadenversicherung empfehlenswert. Damit können Risiken wie starker Regen, Hochwasser, Erdrutsche oder auch Lawinen oder große Schneelasten versichert werden. Allerdings haben diese Versicherungen den Nachteil, dass sie für Hausbesitzer mit Immobilien in besonders gefährdeten Regionen – wie beispielsweise häufig von Hochwasser betroffenen Gebieten – gar nicht beziehungsweise nur zu horrenden Beitragssätzen angeboten werden. Beim Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt einen Blick ins Kleingedruckte werfen, um festzustellen, ob der Schutz sich auch auf Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser erstreckt. Auch sollte die Elementarschadenversicherung als so genannte „gleitende Neuwertversicherung“ konzipiert sein: Das bedeutet, dass die Beiträge sich je nach allgemeiner Risikoentwicklung ändern können – aber im Schadensfall auch wirklich genug Geld gezahlt wird, um das Eigenheim wieder aufzubauen.

Für den Fall allerdings, dass nicht die Natur dem Eigenheim, sondern das Eigenheim der Natur einen Schaden zufügt – wenn nämlich durch aus dem Heizungstank auslaufendes Öl das Grundwasser verschmutzt wird -, sollte eine Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden. Das betrifft jedoch nur Hausbesitzer, die Öltanks auf ihrem Grundstück beziehungsweise in ihrem Gebäude beherbergen.

Hausrat- und Rechtsschutzversicherung

Neben den Versicherungen für das Gebäude selbst, sollten auch dessen Einrichtung sowie eventuelle Rechtsstreitigkeiten rund um das Eigenheim abgesichert werden. Dazu empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratversicherung sowie einer Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen der Hausratversicherung lassen sich ganz individuelle Besitztümer und Schadensrisiken absichern – beispielsweise Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten oder auch der Fahrraddiebstahl.

Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Restschuldversicherung

Diese Versicherungen sind für Hausbesitzer von Eigenheimen empfehlenswert, um vorzusorgen. Denn für den Fall, dass auf dem Haus lastende Kredite aufgrund von Krankheits- oder Todesfall nicht mehr abgezahlt werden können, springen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung ein, so dass das Eigenheim nicht aufgegeben werden muss. Ähnlich gelagert ist auch die so genannte Restschuldversicherung, die ebenfalls beim Tod des Kreditnehmers finanziell eingreift und den Kreditbetrag ganz oder teilweise abdeckt. Auch bei diesen Versicherungsformen lohnt sich das genaue Vergleichen und Abwägen, da die Leistungen und Kosten der einzelnen Anbieter teilweise extrem weit auseinander liegen.