Schäden durch Unwetter – Welche Versicherung?

News-Beitrag im Wohnen.de Magazin - Aktuelle Nachrichten - News


Die letzten Tage folgte Sturmtief auf Sturmtief in weiten Teilen Deutschlands. In der Folge haben leider einige Menschen durch sturmbedingte Unfälle ihr Leben verloren und es sind zahlreiche Sachschäden entstanden, die wahrscheinlich in die Milliardenhöhe gehen.

Unwetterschaden - Sturmschaden - BaumIn der Vergangenheit haben wir uns hier im Wohnen.de Magazin bereits im Artikel „Wie mache ich meinen Garten bzw. mein Grundstück sturmfest?“ mit der Thematik Unwetter beschäftigt. Heute wollen wir in den News des Magazins einen kleinen Überblick darüber geben, welche Versicherung bei Schäden durch Unwetter greift bzw. welche Versicherung bei Schäden zahlt und worauf man in diesem Zusammenhang achten sollte.

Erfahren Sie außerdem. welche Versicherung für Schäden am PKW aufkommt, wenn diese durch Wetter bzw. Unwetter verursacht wurden.


Schäden durch Unwetter: Gebäudeversicherung

Sturm Schaden am Haus - WohngebäudeversicherungFür Hauseigentümer ist die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung ein nahezu unverzichtbarer Versicherungsschutz. Die Gebäudeversicherung kommt für Sturmschäden (ab Windstärke 8 (62 km/h bis 74 km/h), Hagelschäden (unabhängig von der Windstärke) sowie für Schäden am Gebäude, welche durch einen Blitzeinschlag verursacht wurden, auf. Um die Sturmstärke nachzuweisen, reicht es in der Regel aus, wenn eine Wetterstation eine derartige Sturmstärke gemessen hat (vgl. Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe – Aktenzeichen 12 U 251/04).


Schäden durch Unwetter: Hausratversicherung

Unwetterschäden, die an zum Hausrat gehörenden Gegenständen auftreten, werden von der Hausratversicherung übernommen. Zum Hausrat zählen in der Regel alle Dinge, die mobil sind – sich also aus dem Haus / der Wohnung tragen lassen.

Wer allerdings vergisst, bei Unwetter die Fenster zu schließen, bekommt daraus resultierenden Schäden an Möbeln oder Teppichen nicht von der Hausratversicherung ersetzt.


Schäden durch Unwetter: Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung greift für Unwetterschäden, die durch Schneedruck, Lawinen, Starkregen / Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung oder Vulkanausbrüche verursacht werden. Bei der Elementarschadenversicherung handelt es sich um keine eigenständige Versicherung, sondern um eine Zusatzpolice, die sich sowohl zusammen mit der Wohngebäudeversicherung als auch zusammen mit der Hausratversicherung abschließen lässt.

Von einer Überschwemmung ist die Rede, wenn Wasser als Folge von (übermäßigem) Regen über das Ufer eines Gewässers tritt. Das Wasser sammelt sich an der Oberfläche und läuft dann von dort aus ins Haus oder in den Keller. – Derartige Schäden werden von der Elementarschadenversicherung abgedeckt. Schäden, welche durch Grundwasser entstehen, deckt die Elementarversicherung hingegen nur ab, wenn das Grundwasser an die Oberfläche gestiegen ist und von der Oberfläche aus ins Gebäude eindringt.

In Gefahrengebieten – bekannten Überschwemmungsgebieten – ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung in der Regel nicht möglich bzw. sehr teuer, also mit hohen Versicherungsbeiträgen verbunden. Gleiches gilt auch für Versicherungsnehmer, die in der Vergangenheit bereits einen Elementarschaden gemeldet haben.


Schäden am PKW durch Unwetter: Welche Versicherung?

Kommt es bei Sturm durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume zu einem Schaden am Auto, wird dieser von der Teilkasko übernommen, wenn die Windstärke bei mindestens acht gelegen hat. Die Vollkaskoversicherung trägt auch Schäden durch Sturm, wenn die Windstärker geringer war. Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so muss dieser selbst getragen werden.

Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen zuerst der Besitzer des Baumes in der Verantwortung ist. Dieser muss nur für den Schaden aufkommen, wenn er nachweislich nicht zweimal im Jahr den Baum auf seine „Sicherheit“ kontrolliert hat. Im öffentlichen Raum haben auch Gemeinden und Städte die Pflicht, regelmäßig zu prüfen, ob von Bäumen eine Gefahr ausgeht.

Hagelschäden am PKW werden auch von der Teilkasko getragen.


Video: Sturmschäden: Wer haftet, wer zahlt? | Abendschau | BR24


Video: EXTREMWETTER-VERSICHERUNG: Welche Versicherung übernimmt die entstandenen Schäden? | WELT


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