Checkliste – Welche Nebenkosten entstehen alles bei einer WG und wie werden sie am Besten gerecht verteilt ?

Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, der muss beachten, dass neben der Miete zusätzliche Kosten anfallen. Diese Nebenkosten werden in der Regel auf alle Bewohner einer WG umverteilt. Je gerechter das Umlageverfahren ist, desto weniger Streit gibt es. Niemand sollte sich benachteiligt fühlen oder bevorzugt behandelt werden. Um alle Kosten, die in einer Wohngemeinschaft anfallen, fair zu verteilen, sollten ein paar Grundregeln beachtet werden.

Welche Nebenkosten fallen an?

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Die Miete für eine Wohnung setzt sich normalerweise aus einer Nettokaltmiete und den Nebenkosten (Betriebskosten) zusammen. Die Nebenkosten bestehen aus verschiedenen Positionen, die der Mieter für den Betrieb und die Unterhaltung der Wohnung bezahlen muss. Diese Kosten gibt der Vermieter an den Mieter weiter. In den Nebenkosten enthalten sind beispielsweise die Wasserversorgung, die Müllentsorgung oder auch Kosten für einen Hausmeisterservice und Versicherungen. Normalerweise sollten auch die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sein. Strom ist nicht in den Nebenkosten enthalten. Diese kommen zur Bruttowarmmiete (Miete plus Nebenkosten/Betriebskosten) dazu. Bei der Anmietung einer Wohnung muss zudem in der Regel eine Mietkaution hinterlegt werden, die bei Auszug erstattet wird, wenn keine Mietrückstände oder Wohnungsmängel vorliegen. Wurde die Wohnung über einen Makler vermittelt, fallen zusätzlich Maklergebühren (Courtage) an. Auch Kosten für Telefon und Internet müssen berücksichtigt werden sowie die Haushaltsabgabe für Fernsehen und Rundfunk Rundfunkbeitrag).

Wie werden die Kosten am besten verteilt?

Miete und Mietnebenkosten

Die Verteilung der Kosten in einer Wohngemeinschaft ist manchmal nicht ganz einfach. Das fängt schon bei der Nettokaltmiete an. Meistens sind die Zimmer nicht gleich groß, sodass eine einfache Teilung der Miete durch die Anzahl der Bewohner nicht gerecht wäre. Hier gibt es die Möglichkeit, die anteilige Miete pro Quadratmeter zu berechnen, so zahlt derjenige, der ein größeres Zimmer hat, auch einen größeren Anteil an den Mietkosten. Dieses Verfahren kann beispielsweise auch bei der Umlage der Kaution und bei einer eventuellen Courtage angewandt werden.

Bei den Nebenkosten wird es im Grunde noch komplizierter, besonders bei den Wasser- und Heizkosten. Der eine verbraucht weniger, der andere mehr. Hier muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Wer öfter duscht oder mehr heizt als andere, der sollte sich auch mit einem größeren Betrag an den Kosten beteiligen. Zu beachten ist, dass die Nebenkosten als Vorauszahlung geleistet werden, über die jährlich eine Abrechnung seitens des Vermieters erfolgen muss. Je nach Verbrauch kann es dann zu einer Nachzahlung oder zu einer Erstattung zu viel bezahlter Beträge kommen. Sowohl Nachzahlung als auch Erstattung müssen dann wieder auf alle Bewohner umgelegt werden. Ähnlich verhält es sich mit Strom, für den auch einmal im Jahr eine Abrechnung durch den Stromanbieter erfolgt.

Weitere Kosten

Die Kosten für Telefon und Internet lassen sich heutzutage relativ leicht auf die Bewohner einer WG umlegen. Die meisten Anbieter haben Pauschalen im Programm. Die Kosten für eine solche Pauschale können dann einfach durch die Anzahl der WG-Bewohner geteilt werden. Allerdings muss hier darauf geachtet werden, dass Leistungen, die nicht in der Pauschale enthalten sind, zusätzliche Kosten verursachen. Diese sollten dann von demjenigen Bewohner getragen werden, der die Leistung in Anspruch genommen hat. Bei den Rundfunkgebühren handelt es sich ebenfalls um eine Pauschale, die einfach geteilt werden kann.

Neben den bereits aufgeführten Kosten fallen natürlich noch weitere an, die nicht direkt etwas mit der Wohnung zu tun haben. Besondere Beachtung gilt hier den Kosten für Lebensmittel und Toilettenartikel. In einer WG können gerade diese Kosten zu Differenzen führen. Grundsätzlich muss entschieden werden, ob jeder Bewohner alles für sich selbst einkauft oder ob bestimmte Dinge gemeinschaftlich genutzt werden. Die Dinge, die gemeinschaftlich genutzt werden, können beispielsweise aus einer Haushaltskasse bestritten werden, in die jeder Bewohner einen bestimmten Betrag einzahlt. Die Kosten für persönliche Dinge trägt jeder Bewohner selbst.