wohnen.dewohnen.de
Modernes Wohnen
Sicheres Wohnen
Mediterranes Wohnen
Ökologisches Wohnen
Wohnen in einer WG
Wohnen mit Kindern
Gemeinsames Wohnen
Wohnen auf Zeit
Wohnen im Alter
Barrierefreies Wohnen
Wohnen nach Feng Shui
Wohnraumgestaltung
Bad
Flur
Küche
Esszimmer
Wohnzimmer
Gästezimmer
Schlafzimmer
Babyzimmer
Kinderzimmer
Jugendzimmer
Arbeitszimmer
Wellness zuhause
Wintergarten
Garten
Fenster & Türen
Licht und Sonnenschutz
Lampen und Leuchten
Dekoration und Stoffe
Wohnaccessoires
Wasserspiele
Haushaltsgeräte
Betten
Tische
Garderoben
Hocker
Stühle und Bänke
Essgruppen
Sofas und Sessel
Schränke und Regale
Designermöbel
TV Möbel
Polstermöbel
Landhausmöbel
Massivholzmöbel
Mexikanische Möbel
Kleinmöbel
Korbmöbel
Flechtmöbel
Rattanmöbel
Bambusmöbel
Gartenmöbel
Balkonmöbel
Loom Möbel
Lounge Möbel
Antiquitäten
Paravent
Decke
Wand
Boden
Werkzeuge
Baustoffe und Material
Renovierungskredite
Möbelhäuser
Möbelmarken
Wohnen im TV
Wohn-Zeitschriften
Raumplaner
Finanztipps
Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung
Checkliste für den Umzug
Pflanzenlexikon
News
News Archiv
Presse
Partnersiegel


Nebenkosten

Nebenkosten



Grundsätzlich sind Nebenkosten all solche Kosten, die neben einer Hauptkostenlast anfallen. Sie werden meist in einem gesonderten Nachweis ausgewiesen.

Den meisten Menschen wird der Begriff Nebenkosten vor allem aus dem Bereich der Vermietung bekannt sein. Allerdings findet er sich auch in anderen Bereichen, mit anderen gesetzlichen Regelungen und anderen Bedeutungen, z.B. in der Kostenrechnung als Fixkosten.



Gerade zu dem Thema der Nebenkosten ergeben sich viele Fragen und Missverständnisse zwischen Mieter und Vermieter. Welche Kosten und in welcher Höhe dürfen auf den Mieter umgelegt werden? Was sehen gesetzliche Bestimmungen vor?

Generell sind Nebenkosten oder Betriebskosten im Mietrecht solche Kosten, die dem Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, durch die Vermietung seines Eigentums entstehen. Nach dem Mietrecht werden Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung ermittelt. Dabei spielen sowohl die gemietete Wohnfläche, der tatsächliche Verbrauch als auch die individuelle Vereinbarung zwischen den Mietparteien eine Rolle. Deswegen ist das regelmäßige Ablesen der Zählerstände zur Gegenkontrolle sehr wichtig.

Zu ausweis- und anrechungsfähigen Nebenkosten nach Betriebskostenvereinbarung gehören anderem die Kosten für Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Wartungsarbeiten an Lift und anderen technischen Einrichtungen am Haus, Gartenpflege, Grundsteuer, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Hausversicherung, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss und andere Gemeinschaftseinrichtungen des Miethauses. Bis zu 17 unterschiedliche Nebenkostenarten kennt die deutsche Nebenkostenabrechnung. Oft ist die Aufstellung im Anhang an Mietverträge unübersichtlich. Für einen neuen Mieter ist es schwierig die realistische Höhe einschätzen zu können. Eine Orientierungshilfe bietet der vom Deutschen Mieterbund veröffentliche Betriebskostenspiegel, der Auskunft über die durchschnittliche Höhe der einzelnen Nebenkosten gibt.
Im Durchschnitt zahlen Mieter in Deutschland 2,14 EUR pro Quadratmeter, wobei die Heizkosten meistens den größten Kostenpunkt ausmachen.

Der Deutsche Mieterbund informiert auch darüber, dass bis zu jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist und Posten enthält, die keine Nebenkosten im eigentlichen Sinne der Betriebskostenverordnung sind. Daher lohnt sich eine genaue Kontrolle der eigenen Nebenkostenabrechnung fast immer. Detaillierte Auskünfte gibt der Mieterbund auf direkte Anfragen.

Neu auf Wohnen.de !

wohnraumberatung

Wir freuen uns, Ihnen nun eine individuelle Wohnraumberatung und Raumgestaltung durch unsere Innenarchitektin
Dipl. Ing. Synne Marienfeld anbieten zu können.
Preiswert, unkompliziert und professionell!
Hier erfahrt Sie mehr.


 
    Sitemap Copyright 2008 by wohnen.de Alle Rechte vorbehalten! Impressum