Wohnstifte / Seniorenresidenzen

Betreutes_wohnenZu den gehobenen Wohnformen im Alter gehören Wohnstifte, die auch mit dem Begriff Seniorenresidenz beschrieben werden. Dabei handelt es sich im Prinzip auch um betreutes Wohnen. – Der ältere Mensch lebt selbstständig in einer altersgerechten Wohnung mit einer in der Regel äußerst komfortablen Ausstattung. In der Wohnanlage stehen diverse Räumlichkeiten zur Verfügung, dazu können Bibliothek, Restaurant, Schwimmbad, Café, Sauna, Clubraum o. ä. zählen.

Bei den Wohnstiften / Seniorenresidenzen ist meist so, dass zusammen mit dem Wohnentgelt ein umfangreiches Angebot an Leistungen mitbezahlt wird, dabei sind die Leistungen im Gegensatz zum „normalen“ betreuten Wohnen nicht frei wählbar. Wenn also bestimmte Angebote nicht gewünscht sind, diese aber zu den Regelleistungen gehören, müssen diese trotzdem durch Zahlung des pauschalen Wohnentgeltes – auch Pensionspreis genannt – bezahlt werden.

Zu den häufig inkludierten Leistungen der Wohnstifte / Seniorenresidenzen gehören zum Beispiel die wöchentliche Reinigung der Wohnung, die Fensterreinigung, die Telefonate innerhalb der Anlage, das Mittagessen, eine Notrufanlage, die Nutzung der Gemeinschaftsräume oder die Pflege in der Wohnung bei vorübergehender Erkrankung. Leistungen, die über das umfassende Grundversorgungsangebot hinausgehen, können hinzugebucht werden. In den Wohnstiften / Seniorenresidenzen steht in der Regel rund um die Uhr Pflegepersonal zur Verfügung, dass über eine Notrufanlage im Notfall schnell gerufen werden kann. Kommt es zu einer vermehrten Pflegebedürftigkeit des Bewohners kann er meist in der Wohnanlage verbleiben und entsprechend betreut und gepflegt werden.

Oft muss beim Eintritt in einen Wohnstift / eine Seniorenresidenz ein so genanntes Wohndarlehen entrichtet werden, was das Vorhandensein eines gewissen Grundkapitals vom älteren Menschen erforderlich macht. Nachteilig bei Wohnstiften / Seniorenresidenzen ist, dass hier meist nur ältere Menschen innerhalb einer Anlage zusammen wohnen. Es kommt also zu keiner Nachbarschaft aus älteren und jüngeren Menschen.