Timesharing

timesharing

Timesharing wird auch mit Ferienwohnrecht, Wohnnutzungsrecht, Teilnutzungsrecht, Teilzeiteigentum oder Teilzeitwohnrecht bezeichnet. Dabei geht es um Verträge, die im Touristik- und Hotelbereich geschlossen werden. Vertragsgegenstand ist das Recht für eine genau definierte Zeit / einen bestimmten Zeitraum im Jahr ein festgelegtes komplett ausgestattetes Appartement in einem Hotel oder in einer Ferienanlage bewohnen zu können. Das auf diese Art eingeräumte Nutzungsrecht hat dabei in der Regel für zwanzig, dreißig oder mehr Jahre Bestand.

Die Preishöhe für das Nutzungsrecht an einem Ferien-Appartement ist sehr variabel und abhängig von der Lage, Ausstattung, Vertragslaufzeit sowie vom gewünschten Zeitraum und der gewünschten Reisesaison. Zusätzlich zu der Einmalsumme für das Nutzungsrecht entstehen in der Regel noch weitere Kosten. Zu diesen Nebenkosten können zum Beispiel Anteile an den Unterhaltungskosten oder ein Beitrag zu den Verwaltungsgebühren für die Ferienanlage / das Hotel gehören. Weiterhin müssen natürlich auch der finanzielle Aufwand für die Anreise/Abreise zum Urlaubsort und die dort während der Ferien entstehenden Kosten für Verpflegung usw. berücksichtigt werden.

Einige Anbieter von Timesharing bieten die Möglichkeit, das Nutzungsrecht nicht allein auf ein festgelegtes Appartement zu beschränken, sondern zudem die Option auf einen Wohnungstausch mit anderen Timesharing-Nutzern innerhalb der Ferienanlage zu erhalten. Dabei kann es zum Beispiel aufgrund zweier nicht-gleichwertiger Wohnungen, aufgrund unterschiedlicher Saisonzeiten oder aufgrund nicht-vorhandener verfügbarer Tauschkontingenten zu Problemen und unter Umständen zu weiteren Kosten kommen.

Wenn Sie sich für Timesharing interessieren, sollten Sie sich vor allem viel Zeit für die Informationsbeschaffung und einen ausführlichen Angebotsvergleich nehmen. Es gibt auch in diesem Bereich immer wieder schwarze Schafe, die nur auf Ihr Geld aus sind. Prüfen Sie also ganz in Ruhe infrage kommende Angebote und lassen Sie sich nicht zur vorschnellen Unterschrift oder Anzahlung hinreißen.