Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung – jetzt handeln!
Juristen und Gesetzbücher drücken es ein wenig schwülstig aus, was freilich nichts daran ändert, dass der Sachverhalt ziemlich klar ist: Entstehen Dritten, also völlig Unbeteiligten oder am Bau tätigen Personen, durch unser Bauprojekt Schäden, dann kann es leicht sein, dass wir als Bauherr dafür haften (müssen). Und das völlig unabhängig davon, ob wir uns moralisch im Recht fühlen. Spielende Kinder etwa, die auf eine schlecht gesicherte Baustelle eindringen und dort verunfallen, können uns in den Ruin treiben. Da nützt es wenig, dass die an sich widerrechtlich auf unserem Grund und Boden unterwegs waren!
Tatsächlich ist es nämlich so, dass die Haftung und Verantwortung, die man Bauherren aufbürdet, relativ hoch ist. Und das nicht allein, wenn in Eigenregie gebaut wird. Denn nicht einmal die Tatsache, dass Fachleute und Architekten mit dem Bauvorhaben betraut sind, entbindet den Bauherrn von seiner Aufsichtspflicht. Nach Ansicht der Experten ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung daher nahezu unverzichtbar für jeden Bauherrn. Denn die greift auch dann, wenn Baumaterial die Autos der Nachbarn in spe beschädigt oder, schlimmer noch, Personen verletzt werden.
Zudem sollten wir bedenken, dass Bauprojekte immer wieder durch Witterungseinflüsse gestoppt werden! Und auch das kann, neben dem Ärger, den jede Bauverzögerung ohnehin mit sich bringt, das vorzeitige Aus für unser Eigenheim bedeuten. Denn wo soll das Geld (das bei den meisten Bauherren nun mal knapp ist!) her kommen, wenn Starkregen den soeben fertiggestellten Keller flutet oder neu installierte Rohre platzen, weil Unbefugte die Heizung im Rohbau wieder abgestellt haben und der Schaden in die zehntausende geht? Dann lernt man (bzw. Frau) die Vorzüge einer Bauleistungsversicherung rasch zu schätzen!
Einen guten Rundumschutz, den sollten uns natürlich auch Freunde und Verwandte, die tatkräftig und oftmals unentgeltlich mit anpacken, wert sein. Hier entpuppt sich die so genannte Bauhelferversicherung als wertvoller Helfer. Natürlich müssen alle mithelfenden Freunde und Bekannte bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sind aber nicht immer ausreichend geschützt. Und was soll man seinem besten Freund sagen, der gerne mitgeholfen hat und nun im Krankenhaus liegt, weil er vom offenen Dachstuhl gestürzt ist. Du bist Invalide und brauchst nun Geld für einen Umbau – aber ich habe nichts? Da zerbrechen Freundschaften sehr schnell, denn wie saht man: bei Geld hört die Freundschaft auf. Hier hilft die Bauunfallversicherung – übrigens auch für den Bauherrn und seine Familie selbst, die NICHT über die Bau –Berufsgenossenschaft versichert sind!
Und natürlich wird niemand riskieren wollen, dass die soeben fertiggestellte Immobilie ungeschützt ist: Eine Gebäudeversicherung etwa greift bei Schäden durch Feuer- oder Leitungswasser und Sturm, zum Teil auch bei Glasbruch und wird, im Idealfall, auch Elementarschäden mit einschließen. Während der Bauzeit ist der Rohbau dann in der Regel beitragsfrei bereits gegen Feuerschäden versichert und wandelt sich mit Einzug in eine komplette Wohngebäudeversicherung um..
Dazu und zu allen weiteren Policen und um das Thema „Gebäudeversicherungen“ informiert das Service-Portal www.vergleichen-und-sparen.de. Hier werden nahezu alle Tarife des deutschen Versicherungsmarktes verglichen und lasen sich bequem auch online abschließen. Ein Team aus 70 Mitarbeitern berät durch eine Service-Hotline am Telefon Neukunden und auch die über 300.000 Bestandskunden.
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