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Modelle beim betreuten Wohnen

Bei den Wohnanlagen im Bereich des betreuten Wohnens kann aufgrund der Betreuungsorganisation – bzw. der Betreuungsangebote – nach folgenden Modellen unterschieden werden:

Hausmeister-Modell

Dieses Wohnkonzept gleicht dem normalen Wohnen in einer Altenwohnung, nur dass für notwendige Reparaturen im technischen Bereich der Wohnung und für die Pflege und Wartung der Gemeinschaftsflächen ein Hausmeister zur Verfügung steht, der diese Aufgaben übernimmt. Eine weitergehende Betreuung ist dabei nicht inklusive. Um weitere notwendige Leistungen wie zum Beispiel eine Haushaltshilfe, muss der ältere Mensch sich selber kümmern. Bei diesem Konzept führt eine erhöhte Bedürftigkeit in der Pflege in der Regel dazu, dass die Wohnung aufgegeben und in ein Pflegeheim umgezogen werden muss.



Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner


Neben einem Hausmeister steht bei diesem Wohnkonzept auch noch ein Ansprechpartner zur Klärung sozialer Fragen und zur Vermittlung notwendiger Hilfen zur Verfügung. Dabei erfolgen die Hilfeleistungen allerdings von externen Dienstleistungsunternehmen, weil die Wohnanlage selber kein entsprechendes pflegerisches oder soziales Angebot bietet. Im Falle einer erhöhten Pflegebedürftigkeit des älteren Menschen bleibt auch hier oft nur ein Umzug in ein Pflegeheim.

Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner und eigenem sozialen Dienst


In diesen Wohnanlagen gibt es neben der sozialen Betreuung durch einen festen Ansprechpartner auch einen eigenen sozialen Dienst (auch: Pflegstützpunkt oder Pflegeabteilung) direkt in der Anlage. Diese Wohnanlagen bieten oft ein 24-Stunden-Pflege-Angebot, so dass der Bewohner auch bei einem erhöhten Pflegebedarf in der Anlage wohnen bleiben kann. In diesen Wohnanlagen ist die Atmosphäre oft sehr durch die Aspekte von Pflege und Betreuung geprägt.

Betreutes Wohnen im Hotelverbund


Wohnanlagen dieser Art befinden sich in organisatorischer und räumlicher Nähe zu einem Hotel. Dabei übernimmt das Hotel Serviceleistungen. Sind Dienstleistungen aus dem Bereich der Pflege notwendig, müssen diese extern organisiert werden. Bei einer erhöhten Pflegebedürftigkeit des Bewohners ist auch hier ein Umzug in ein entsprechendes Pflegeheim notwendig.

Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage, die direkt mit einem Pflegeheim verbunden ist


Hier stehen dem Bewohner alle Dienstleistungen und Pflegeangebote zur Verfügung, die auch den Pflegeheimbewohnern angeboten werden. Kommt es zu einer erhöhten, dauerhaften Pflegebedürftigkeit, kann ein Umzug direkt in das Pflegeheim notwendig sein, was aber in der Regel nicht mehr als ganz so schlimm empfunden wird, da die Örtlichkeiten und die Personen bereits bekannt und vertraut sind.

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