wohnen.dewohnen.de
Modernes Wohnen
Sicheres Wohnen
Mediterranes Wohnen
Ökologisches Wohnen
Wohnen mit Kindern
Gemeinsames Wohnen
Wohnen auf Zeit
Wohnen im Alter
Barrierefreies Wohnen
Wohnen nach Feng Shui
Wohnraumgestaltung
Bad
Flur
Küche
Esszimmer
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Babyzimmer
Kinderzimmer
Jugendzimmer
Arbeitszimmer
Wellness zuhause
Wintergarten
Garten
Fenster & Türen
Licht und Lampen
Dekoration und Stoffe
Wasserspiele
Haushaltsgeräte
Betten
Tische
Garderoben
Hocker
Stühle und Bänke
Essgruppen
Sofas und Sessel
Schränke und Regale
Designermöbel
TV Möbel
Polstermöbel
Rattanmöbel
Bambusmöbel
Gartenmöbel
Loom Möbel
Lounge Möbel
Antiquitäten
Paravent
Decke
Wand
Boden
Werkzeuge
Baustoffe und Material
Renovierungskredite
Möbelhäuser
Wohnen im TV
Wohn-Zeitschriften
Raumplaner
Finanztipps
Recht
Kredite
Immobilienkredit
Baukredit
Baufinanzierung
Baufinanzierungsrechner
Hypothekendarlehen
Hypothekenzinsen
Förderung
Wohnungsbauprämie
Versicherungen
Bauherrenhaftpflicht
Hausratversicherung
Gebäudeversicherung
News
News Archiv
Presse
Partnersiegel


Bausparverträge

Bausparvertrag



bausparvertragBeim Bausparvertrag handelt es sich um einen besonderen Sparvertrag, der nach einer bestimmten Zeit auch für die Baufinanzierung eingesetzt werden kann. Im Bausparvertrag können die vermögenswirksamen Leistungen (VL) angelegt werden. Damit kann die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie sichergestellt werden.

Der Bausparer zahlt seine Beiträge bis zu einem vertraglich bestimmten Prozentsatz der gesamten Bausparsumme in den Bausparvertrag ein. Zusätzlich kommen die vermögenswirksamen Leistungen, Guthaben-Zinsen und die Wohnungsbauprämie hinzu. Aus den eingezahlten Beiträgen und den genannten Faktoren setzt sich das Bausparguthaben zusammen.



Es gibt eine so genannte Mindestsparzeit, die der Bausparer leisten muss, bevor er erstmalig die Möglichkeit hat, um Zuteilung des Bausparvertrages zu bitten. Diese Mindestsparzeit ist variabel und hängt von der jeweiligen Bausparkasse und den vereinbarten Bedingungen ab.

Wenn die reguläre Zuteilung des Bausparvertrages erfolgen kann, hat der Bausparer die Möglichkeit ein Bauspardarlehen in Höhe der Bausparsumme (abzüglich des Bausparguthabens) aufzunehmen. Der Zinssatz für dieses Bauspardarlehen wird bereits beim Abschluss des Bausparvertrages festgelegt. Er kann sich aber auch nur sein Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Darlehen verzichten.

Ein Bauspardarlehen bietet zum Beispiel den Vorteil, das es zu jeder Zeit ganz oder teilweise zurückerstattet werden kann, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Wenn der Bausparvertrag noch nicht die Voraussetzungen für eine Zuteilung erfüllt, bieten einige Bausparkassen auch ein Vorausdarlehen als Übergangsfinanzierung an.

Neben dem Bausparvertrag gibt es auch normale Baukredite, die zur Finanzierung des Eigenheims herangezogen werden können.
 
    Sitemap Copyright 2008 by wohnen.de Alle Rechte vorbehalten! Kontakt     Impressum